Besondere Bedingungen für Managed-Hosting- und SaaS-Abonnements, die über den ADN Cloud Marketplace bestellt werden (B2B)
Diese Bedingungen gelten für alle Produkte der ADN MSP Managed Services (u. a. Plotdesk SaaS,
KerioConnect Managed Mail, Enginsight Security Plattform) in allen Größen und Zielclouds. Sie bilden
zusammen mit der produktspezifischen Leistungsbeschreibung und den auf der Produktseite verlinkten Dokumenten den
Vertragsinhalt. Ein gesondertes Service Level Agreement wird nicht geschlossen. Für Cloud-Verträge des
Servicemodells 5 (Hersteller-Cloud-Dienste wie Impossible Cloud S3 Storage oder IONOS Cloud Contract, ADN als Distributor)
gelten diese Bedingungen nicht; dort gelten die „Vertragsbedingungen ADN Cloud-Distribution“.
Geltungsbereich: Angebote des ADN Cloud Marketplace richten sich ausschließlich an
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Reseller/Partner). Verbraucher können nicht bestellen. Alle Preise
verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
1 · Vertragsgrundlagen und Rangfolge
Für das Abonnement gelten in dieser Reihenfolge:
die Bestellung des Resellers im ADN Cloud Marketplace einschließlich der dort gewählten Produktoptionen
(Größe, Zielcloud, Zusatzangaben) und der Bestellbestätigung,
die produktspezifische Leistungsbeschreibung (auf der Produktseite verlinkt),
diese Vertragsbedingungen ADN MSP Managed Services einschließlich der
Vertragsbedingung Kapazitäts- und Ressourcenanpassung,
die auf der Produktseite verlinkten ADN Standard Operating Procedures (SOPs) und produktbezogenen Anleitungen,
Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers für die bereitgestellte Software,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen und Projekte – Deutschland – der ADN
Advanced Digital Network Distribution GmbH („ADN AGB“).
Bei Widersprüchen gilt das jeweils vorrangig genannte Dokument. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des
Resellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ADN stimmt ihnen in Textform zu.
Alle genannten Dokumente sind auf der jeweiligen Produktseite des Marketplace verlinkt, können jederzeit
abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden und werden in der jeweils bei Bestellung gültigen Fassung
Vertragsbestandteil. Der Reseller bestätigt mit der Bestellung, dass er die Dokumente zur Kenntnis genommen hat
und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
2 · Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Marketplace ist ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags zu den
dort genannten Bedingungen. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs (Schaltfläche „Kasse“ /
Bestellung absenden) nimmt der Reseller dieses Angebot an.
Im Bestellvorgang bestätigt der Reseller im Feld „Vertragsbedingungen akzeptieren“ ausdrücklich,
dass er die Leistungsbeschreibung und diese Vertragsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen gelesen hat und
akzeptiert. Ohne diese Bestätigung wird die Bestellung nicht angenommen.
Der Reseller kann seine Eingaben vor dem Absenden im Warenkorb und in den Bestellschritten prüfen und
korrigieren. ADN bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch.
Die Bereitstellung der Umgebung beginnt automatisiert nach Auftragseingang. Der Reseller erhält nach
Abschluss der Bereitstellung die Zugangsdaten und Betriebsinformationen per E-Mail an die bei der Bestellung
angegebene Adresse.
Testversionen (Trial) werden für die in der Leistungsbeschreibung genannte Dauer kostenfrei und ohne
Verfügbarkeits- oder Supportzusagen bereitgestellt und nach Ablauf automatisch zurückgebaut,
sofern kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Daten der Testumgebung werden dabei
gelöscht.
3 · Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen (Bereitstellung, Onboarding, laufender Betrieb, Backup, Monitoring, Updates,
Support) sowie die Auslegung der Deployment-Größen ergeben sich aus der
produktspezifischen Leistungsbeschreibung und der Architekturübersicht der gewählten
Größe. Der Reseller verwaltet die Anwendung mit den dort genannten Rechten; die Administration der
zugrunde liegenden Infrastruktur (Betriebssystem, Netzwerk, Hypervisor) obliegt ausschließlich ADN.
Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind (z. B. Migrationen, Anpassungen,
Schulungen, zusätzliche Benutzer-Einrichtung, Supportaufwände über den enthaltenen Umfang
hinaus), erbringt ADN nach gesonderter Beauftragung in Textform nach Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 5.
3a · Servicemodelle und Verantwortungsabgrenzung
ADN erbringt Managed Hosting in vier Servicemodellen. Welches Modell für ein Produkt gilt, weist die
produktspezifische Leistungsbeschreibung aus; die verbindliche Verantwortungsmatrix enthält die Seite
„Servicemodelle ADN MSP“ (auf der Produktseite verlinkt, Bestandteil dieser Bedingungen):
Vollbetreuung mit Herstellersupport: ADN betreibt Infrastruktur, Betriebssystem und Anwendung,
leistet Support bis in die Anwendung und führt das Casemanagement gegenüber dem Hersteller.
Managed OS mit vorinstallierter Anwendung (Support bis Oberkante Betriebssystem): ADN stellt
die virtuelle Maschine mit der in der Leistungsbeschreibung genannten Anwendung vorinstalliert bereit und betreibt
Infrastruktur und Betriebssystem einschließlich Updates, Backup und Monitoring. Die Vorinstallation ist eine
reine Bereitstellungsleistung; Konfiguration, Updates, Lizenzbeschaffung und Support der Anwendung obliegen dem
Reseller. ADN hat keine Herstellerbeziehung, leistet keinen Anwendungssupport und übernimmt keine Gewähr
für Funktion, Sicherheit oder Lizenzkonformität der Anwendung.
Managed OS – reine VM (Support bis Oberkante Betriebssystem): ADN betreibt Infrastruktur und
Betriebssystem einschließlich Updates, Backup und Monitoring. Installation, Konfiguration, Updates,
Lizenzbeschaffung und Support der Anwendung obliegen dem Reseller; ADN hat keine Herstellerbeziehung, leistet
keinen Anwendungssupport und übernimmt keine Gewähr für Funktion, Sicherheit oder
Lizenzkonformität der Anwendung.
ISV-Hosting mit geteilter Verantwortung: ADN betreibt Infrastruktur und Betriebssystem mit allen
Standardleistungen; der Softwarehersteller (ISV) verantwortet Installation, Updates und Support seiner Anwendung
sowie die Betreuung seiner Endkunden.
In allen Modellen gelten die Leistungen bis zur Oberkante des Betriebssystems (Ziffern 4 und 5) uneingeschränkt.
Leistungen oberhalb des Betriebssystems schuldet ADN nur im Modell „Vollbetreuung“ bzw. soweit sie in
der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt sind.
4 · Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit
ADN betreibt die Umgebung mit dem Ziel eines durchgehenden Betriebs (24/7) und überwacht sie
proaktiv (Monitoring). Störungen, die ADN erkennt oder gemeldet werden, bearbeitet ADN innerhalb der
Geschäftszeiten gemäß Ziffer 5.
Geplante Wartungen (z. B. monatliche Betriebssystem- und Sicherheitsupdates,
Major-Upgrades gemäß ADN Service-SOPs) kündigt ADN mindestens 3 Werktage vorher per Ticket
oder E-Mail an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durch.
Angekündigte Wartungszeiten gelten nicht als Störung.
Notfallwartungen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken kann ADN ohne Vorankündigung
durchführen; der Reseller wird unverzüglich informiert.
Nicht von ADN zu vertreten sind insbesondere Ausfälle der vom Reseller oder seinen Endkunden
verantworteten Systeme und Internetanbindungen, DNS-Einträge des Resellers (z. B. bei eigener Domain),
Fehlbedienung der Anwendung, Softwarefehler des Herstellers außerhalb des Einflussbereichs von ADN,
Störungen des Cloud-Infrastrukturanbieters sowie Ausfälle infolge einer Überlastung nach
Ziffer 8.
Eine darüber hinausgehende, in Prozent bemessene Verfügbarkeitszusage gibt ADN nur ab, wenn sie in
der produktspezifischen Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt ist.
5 · Support und Reaktionszeiten
Service Desk
support@adn.de · +49 234 36717-345
Geschäftszeiten
Montag–Donnerstag 8:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00–17:00 Uhr, außer an
gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen
Reaktionszeit
2 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten – Zeit zwischen Eingang der Anfrage
bei ADN und der Eingangsbestätigung mit Ticketnummer
Berechtigte
Ausschließlich der Reseller über seine benannten technischen Ansprechpartner.
Direkte Anfragen von Endkunden des Resellers werden nicht bearbeitet.
Enthaltener Umfang
Bearbeitung von Anfragen zum Leistungsgegenstand bis zu 15 Minuten Aufwand je
Anfrage sowie Casemanagement gegenüber dem Hersteller während der Geschäftszeiten. Bei
Erreichen von 15 Minuten informiert ADN den Reseller; eine Weiterbearbeitung erfolgt nur nach Freigabe in
Textform und wird nach Aufwand berechnet.
Zusätzliche Leistungen
Stundensatz 165,00 € netto (Tagessatz 1.320,00 € netto bei 8 Stunden), Taktung 15 Minuten;
Zuschläge: werktags 18:00–8:00 Uhr 50 %, samstags 50 %, sonn- und feiertags 100 %.
Abrechnung nach Schließung des Tickets.
Remote-Erbringung
Alle Leistungen werden ausschließlich remote erbracht.
6 · Mitwirkung des Resellers
Benennung mindestens eines technischen Ansprechpartners für die gesamte Vertragslaufzeit und
unverzügliche Mitteilung von Änderungen.
Mitwirkung bei der Grundeinrichtung (Remotesitzung), Bereitstellung der erforderlichen Informationen
(Benutzer, Domains, DNS, Lizenzen) und – bei eigener Domain – eigenverantwortliche Pflege der
DNS-Einträge gemäß der verlinkten Anleitung.
Erwerb und Einhaltung der für die Anwendung erforderlichen Softwarelizenzen des Herstellers, sofern
diese nicht Bestandteil des Produkts sind.
Nutzung der Umgebung innerhalb des Auslegungsrahmens der gebuchten Größe (Ziffer 8) und
Unterlassung rechtswidriger oder den Betrieb gefährdender Nutzung.
Eigene Sicherung der Anwendungsdaten über das von ADN bereitgestellte Backup hinaus, soweit der Reseller
längere Aufbewahrungsfristen benötigt (ADN-Backup: täglich, 30 Tage Aufbewahrung).
Kein eigener oder unbeaufsichtigter Zugriff des Herstellers auf die Systeme; Herstellerzugriffe erfolgen
ausschließlich nach der ADN SOP „Hersteller-Remotezugriff“.
7 · Vergütung und Abrechnung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Marketplace angezeigten Preise der für den Reseller
hinterlegten Preisliste.
Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus als Abschlagsrechnung für den
jeweiligen Abrechnungsmonat in Rechnung gestellt; eine Vorauszahlung für die gesamte Mindestlaufzeit
erfolgt nicht. Angebrochene Monate werden zeitanteilig berechnet.
Die einmalige Bereitstellungspauschale wird mit der ersten Abschlagsrechnung fällig.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
ADN kann die laufende Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anpassen.
Widerspricht der Reseller innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, endet das
Abonnement zum Wirksamkeitstermin der Anpassung; andernfalls gilt der angepasste Preis. Anpassungen nach
Ziffer 8 bleiben hiervon unberührt.
Bei Zahlungsverzug kann ADN nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Werktagen
den Zugang zur Umgebung sperren (Suspendierung); die Vergütungspflicht bleibt bestehen.
8 · Kapazitäts- und Ressourcenanpassung
Jede Deployment-Größe ist für den in der Leistungsbeschreibung genannten Nutzungsumfang
ausgelegt. Bei nachgewiesener dauerhafter Überlastung gilt das Verfahren der
Vertragsbedingung Kapazitäts- und Ressourcenanpassung (auf der Produktseite verlinkt):
Hinweis per Ticket, Reaktionsfrist zur Lastsenkung, erneuter Nachweis anhand der Monitoringdaten, danach
Erweiterung der Ressourcen durch ADN und Erhöhung des Abonnements zum folgenden Abrechnungsmonat zu den
Preisen der Preisliste. Diese Vertragsbedingung ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.
9 · Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit 12 Monate ab Bereitstellung. Das Abonnement verlängert sich
automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der
jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Die Kündigung erfolgt in Textform (§ 126b BGB) über den ADN Cloud Marketplace
(Kündigungsfunktion des Abonnements), per Ticket oder per E-Mail an support@adn.de. Eine im
Marketplace vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist ausgelöste Kündigung wirkt
zum nächstmöglichen Laufzeitende; ADN bestätigt den Beendigungstermin.
Die monatliche Abrechnung ändert nichts an der Mindestlaufzeit; bis zum Beendigungstermin bleibt die
monatliche Vergütung geschuldet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Bei einer Vertragsverletzung setzt sie voraus, dass die andere Partei unter angemessener
Fristsetzung abgemahnt wurde und die Verletzung gleichwohl fortgesetzt oder wiederholt wird.
Nach Vertragsende baut ADN die Umgebung zurück. Der Reseller ist verpflichtet, seine Daten vor dem
Beendigungstermin zu exportieren; auf Anfrage in Textform vor Vertragsende unterstützt ADN die
Datenherausgabe nach Aufwand. Backups werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen
gelöscht.
10 · Datenschutz und Sicherheit
Verarbeitet ADN im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Resellers, schließen die
Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die AVV wird einmal je
Reseller mit ADN geschlossen und gilt für alle seine ADN MSP Hostings; sie wird prozessual über
den ADN Support (support@adn.de) geregelt, nicht im Bestellprozess. Die Bereitstellung erfolgt auch, wenn noch
keine AVV vorliegt; in diesem Fall geht ADN nach der Bestellung von sich aus auf den Reseller zu und die AVV
wird nachträglich geschlossen. Der Reseller wirkt daran unverzüglich mit. Der Ablauf ist auf der Seite
„Auftragsverarbeitung (AVV) ADN“ (auf der Produktseite verlinkt, Bestandteil dieser Bedingungen)
beschrieben. Produktspezifische Hersteller-Auftragsverarbeitungsvereinbarungen sind, wo erforderlich, auf der
Produktseite verlinkt bzw. werden auf Anfrage bereitgestellt.
Die Datenverarbeitung erfolgt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union; der Standort ergibt
sich aus der gewählten Zielcloud (Leistungsbeschreibung, Architekturübersicht, Informationen zur
ADN Sovereign Cloud).
Zugangsdaten werden dem Reseller verschlüsselt bzw. über Einmal-Links übermittelt; der Reseller
ist verpflichtet, initiale Passwörter nach dem ersten Login zu ändern und Zugangsdaten vertraulich
zu behandeln.
Sicherheitsrelevante Vorfälle, die den Reseller betreffen, meldet ADN unverzüglich an den
benannten technischen Ansprechpartner.
11 · Haftung, höhere Gewalt
Haftung und Gewährleistung richten sich nach den ADN AGB. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von ADN nicht zu vertretende Umstände
(Ziffer 4) befreien ADN für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
12 · Änderungen dieser Bedingungen und der Leistungsbeschreibungen
ADN kann diese Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen mit Wirkung für bestehende Abonnements
anpassen, soweit dies aus technischen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und den
Reseller nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Reseller mindestens sechs Wochen vor
Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Reseller nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in
Textform, gelten die Änderungen als angenommen; ADN weist in der Mitteilung auf diese Folge hin.
Widerspricht der Reseller, gilt das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen bis zum Laufzeitende fort.
Änderungen der Vergütung richten sich nach Ziffer 7 und 8.
13 · Schlussbestimmungen
Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); das
ADN-Ticketsystem und E-Mail genügen dieser Form.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist,
soweit der Reseller Kaufmann ist, Bochum.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
14 · Versionsstand
Dokumentverantwortung
ADN MSP Betriebsteam
Version
1.4
Stand
September 2026
Geltungsbereich
Alle ADN MSP Managed-Hosting-/SaaS-Abonnements aus dem ADN Cloud Marketplace
Versionshistorie
Version
Datum
Änderung
1.4
September 2026
Geltungsbereich: Cloud-Verträge des Servicemodells 5 (ADN als Distributor) ausgenommen – dort gelten die Vertragsbedingungen ADN Cloud-Distribution
Ziffer 10: Ablauf der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (einmal je Reseller über den ADN Support,
Bereitstellung auch ohne AVV, nachträglicher Abschluss auf Initiative von ADN); Verweis auf die Seite „Auftragsverarbeitung (AVV) ADN“
1.1
September 2026
Ziffer 3a Servicemodelle (Vollbetreuung / Managed OS mit vorinstallierter Anwendung / Managed OS reine VM / ISV-Hosting)
und Verantwortungsabgrenzung; ausdrückliche Vertragszustimmung je Bestellung im Marketplace